Veröffentlicht am 04.05.2017 SHU-Arzneikosten_in_der_Steuererklaerung-a Ausgabe für Arzneimittel lassen sich durch die aufbewahrte Quittung oder mithilfe einer Kundenkarte belegen. (Bild Sandra Göbel) Neueste Beiträge Kostenlose Haarberatung am 24. März Fasten für Ihr Wohlbefinden- Auszeit für Körper und Seele ….was uns auf den Magen schlägt Fuß- und Nagelpilz- Infektionen vermeiden und richtig behandeln Fit für den Frühling